"Barrierefreiheit" in der digitalen
Medienwelt bedeutet den ungehinderten
Zugang für
Menschen mit Seh- und Bewegungsbehinderungen bzw. für
Blinde mittels verschiedener Werkzeuge wie
starke
Vergrößerung und digitales Vorlesen und Braille-Zeile
.
Obwohl das Gesetz
(BGBl I 2002, 2652) von
öffentlichen Einrichtungen die Barrierefreiheit
digitaler Dokumente fordert, sind barrierefreie PDF- Dokumente im
deutschsprachigen Raum noch sehr selten zu finden.
Flexibler Zeilenumbruch ermöglicht
eine starke Bildschirmvergrößerung ohne seitliches
Scrollen. Flexibler Zeilenumbruch ist daher auch für sehr
kleine Bildschirme (Mobiltelefone, PDA) vorteilhaft.
Screenreader machen
Programmoberflächen und Dokumente für
Sehbehinderte und Blinde durch eine Audioumsetzung
zugänglich.
Verschiedene Organisationen und Initiativen
beschäftigen sich mit barrierefreiem WEB und in diesem
Zusammenhang barrierefreiem PDF. Hier eine besonders
informativer Beitrag: